Saturday 18 February 2017

Graded Vesting Methode Aktienoptionen

Abgestufte Vesting DEFINITION of Graded Vesting Der Prozess, mit dem Mitarbeiter einen bestimmten Prozentsatz der unwiderruflichen Rechte über Arbeitgeberbeiträge an die Mitarbeiter Ruhestand planen Konto jedes Jahr, bis der Arbeitnehmer voll in vollem Umfang. Mit einer abgestuften Ausübung wird ein Arbeitnehmer nach Ablauf einer anfänglichen Dienstzeit in mindestens 20 der aufgelaufenen Leistungen verbleiben, wobei jeweils weitere 20 Jahre in vollem Umfang bis zur vollständigen Ausübung der Gewährleistung anfallen. Die erste Dienstzeit kann in Abhängigkeit davon variieren, wie der Arbeitgeber die Höhe seiner Beiträge bestimmt. BREAKING DOWN Graded Vesting Wenn zum Beispiel ein Arbeitgeberbeitrag auf einem festen Prozentsatz der Arbeitnehmerbeiträge basiert, kann die ursprüngliche Dienstzeit zwei Jahre betragen. Nach zwei Jahren würde der Arbeitnehmer nach drei Jahren 40 Jahre alt sein, wobei der Arbeitnehmer nach sechs Jahren endgültig voll verbleibt. Abgestufte Vesting unterscheidet sich von Klippe Vesting, wo Mitarbeiter sofort 100 unverfallbar nach einer ersten Dienstzeit. Arbeitgeber müssen bestimmte bundesstaatliche Gesetze, die die längsten zulässigen Wartezeiten festlegen, aber sie sind in der Lage, kürzere Zeiträume zu wählen. Darüber hinaus, wenn ein Plan beendet wird, werden alle Teilnehmer in vollem Umfang unverfallbar. Sample Business Contracts WASHINGTON MUTUAL, INC. STOCK OPTION VEREINBARUNG (3-Year Graded Vesting) Washington Mutual, Inc. (das Unternehmen), durch Maßnahmen der Board und Genehmigung der Aktionäre, hat die Washington Mutual, Inc. 2003 Equity Incentive Plan (der Plan). Der Teilnehmer ist bei der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft (oder im Falle einer nicht qualifizierten Aktienoption der Arbeitnehmer, Direktor, Berater, Vertreter, Berater oder unabhängiger Unternehmer der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft) und der Gesellschaft wünscht Den Teilnehmer zu eigener Stammaktie zu den in Abschnitt 1 des Plans genannten Zwecken zu ermutigen. Unter Berücksichtigung des Vorstehenden haben die Parteien dieses Aktienoptionsabkommen (dieses Abkommens) geschlossen, um die von der Gesellschaft gewährten Bedingungen der Option (wie nachstehend definiert) zu regeln. Definierte Begriffe im Plan haben in diesem Abkommen die gleiche Bedeutung, sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert. 1. Gewährung der Option Am Tag der Gewährung (der Gewährungstag), der in der elektronischen Mitteilung über die Gewährung des Zuschusses angegeben ist, gewährt die Gesellschaft dem Teilnehmer ein Recht auf Erwerb bis zur Zahl der Aktien des Stammaktienbestandes zum Kaufpreis je Aktie (der Ausübungspreis), jeweils nach Zeitplan gemäß § 15 des Plans, in der Bekanntmachung über die Zuteilung festgelegt, wobei das Recht den Bedingungen unterliegt Die in der Bewilligungserklärung, in diesem Abkommen und in dem Plan (in der jeweils geltenden Fassung) festgelegt sind (Option). Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine der im Rahmen dieser Option gewährten Vergünstigungen, es sei denn, der Teilnehmer akzeptiert die Optionsgewährung durch das von der Gesellschaft oder im Auftrag der Gesellschaft verwaltete elektronische Bewilligungssystem. Durch die Annahme der Optionsgewährung stimmt der Teilnehmer unwiderruflich im Namen des Teilnehmers und der Nachfolger der Teil - nehmer überein und gestattet sämtliche Bedingungen der Option, wie in oder gemäß der Bewilligungserklärung, dieser Vereinbarung und dem Plan dargelegt (Als solche können von Zeit zu Zeit geändert werden). 2. Ausübungsverpflichtung Ausübungsverpflichtung (a) Die Option ist am Tag der Gewährung nicht ausübbar. Nach dem Grant-Datum wird die Option in dem Umfang, der nicht vorher ausgeübt worden ist, und unter der Voraussetzung, dass der Teilnehmer keine Dienstbeendigung erlebt hat, zum Jahrestag des nachstehend aufgeführten Grant-Datums in Bezug auf eine Anzahl von Stammaktien unverfallbar (Gerundet auf die nächste vollständige Aktie), die dem Prozentsatz der Gesamtzahl der Aktien entspricht, die der Option gemäß folgendem Zeitplan unterliegen: Jahrestag des Erteilungsdatums (%) der Optionsaktien Ausgeübt amp Ausübbar (b) Die Ausübungsperiode und die Ausübbarkeit Der Option gemäß Absatz 2 Buchstabe a) kann vom Ausschuss angepasst werden, um dem verringerten Beschäftigungsniveau während einer Periode Rechnung zu tragen, in der der Teilnehmer über einen genehmigten Urlaub verfügt oder weniger als auf Vollzeitbasis beschäftigt ist. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen in diesem Absatz 2 unterliegt die Option einer früheren Beschleunigung der Ausübbarkeit und dem Ablauf der Option, soweit nichts anderes in einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft und, soweit nicht inkonsistent, vorgesehen ist Mit einer solchen schriftlichen Vereinbarung, wie dies an anderer Stelle in diesem Vertrag und im Rahmen des Plans (z. B. im Zusammenhang mit einer Gesellschaftstransaktion gemäß Ziffer 15.3 des Plans) ausdrücklich vorgesehen ist. (C) Soweit dies ausübbar ist, kann die Option von Zeit zu Zeit vor ihrem Auslaufen ganz oder teilweise ausgeübt werden, indem sie die Gesellschaft oder deren Bevollmächtigten in der Weise benachrichtigt, wie die Gesellschaft von Zeit zu Zeit tätig sein kann Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML (3) Die Kommission muss die Anzahl der Aktien der Aktien, für die die Option ausgeübt werden soll, angeben und mit den für die Ausübung der Option zufriedenstellenden Nachweisen für den Ausschuss dieser Personen versehen sein, wenn die Ausübung der Option nicht der Teilnehmer ist Wobei diese Mitteilung die Zahlung des Option Ausübungspreises gemäß Ziffer 7.5 des Plans vorsieht. 3. Nichtübertragbarkeit der Option Die Option ist, wie in Ziffer 14 des Plans nicht vorgesehen, nicht übertragbar, und der Teilnehmer darf nicht über die Option oder eine Beteiligung daran verfügen. (Abschnitt 14 des Plans erlaubt die Abtretung nach dem Willen und die Gesetze der Abstammung und Verteilung und erlaubt dem Teilnehmer, einen oder mehrere Begünstigte in einem von der Gesellschaft genehmigten Formular auszuweisen, das nach dem Tod der Teilnehmer eine Option ausüben kann Erlaubnis kann dem Teilnehmer auch gestatten, eine Option zuzuweisen oder zu übertragen, soweit dies im Rahmen des Plans zulässig ist.) Wie hierin verwendet, bedeutet Disposition jede Veräußerung, Übertragung, Belastung, Schenkung, Spende, Abtretung, Verpfändung, Abtretung oder sonstige Veranlagung, Ob gleich oder unähnlich zu den zuvor aufgezählten, ob freiwillig oder unfreiwillig, und ob während der Teilnehmerlebensdauer oder nach oder nach dem Tod des Teilnehmers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Rechtsverhältnisse durch Gerichtsbeschluss, durch Gerichtsverfahren, Oder durch Abschottung, Abschöpfung oder Anlage. Jede versuchte Disposition, die gegen diese Ziffer 3 und 14 des Plans verstößt, ist nichtig. 4. Status des Teilnehmers Der Teilnehmer gilt nicht als Anteilseigner der Gesellschaft gegenüber einem der Aktien, die der Option unterliegen, außer in dem Umfang, in dem diese Aktien erworben und auf ihn übertragen worden sind. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Zertifikate für Stammaktien auszugeben oder zu übertragen, die bei Ausübung der Option erworben wurden, bis alle anwendbaren Rechtsvorschriften eingehalten worden sind und diese Aktien ordnungsgemäß an einer Wertpapierbörse notiert sind, auf der sich der Stammaktienbestand befindet Können dann aufgelistet werden. 5. Keine Auswirkung auf die Kapitalstruktur Die Option beeinträchtigt das Recht der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft nicht, ihre Kapital - oder Schuldenstruktur neu zu klassifizieren, zu rekapitalisieren oder anderweitig zu verändern oder zu fusionieren, zu konsolidieren, ein oder mehrere ihrer Vermögenswerte zu liquidieren, aufzulösen, zu liquidieren , Windup oder anderweitig reorganisieren. 6. Ausübbarkeit und Ablauf der Option Das Recht zum Erwerb von Stammaktien im Rahmen der Option läuft an dem in der Bekanntmachung über die Gewährung des Zuschusses festgelegten Datum ab, das zehn (10) Jahre ab dem Tag der Gewährung des Zuschusses ist Die Option erlischt mit dem früheren Zeitpunkt und (sofern nicht in einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft ausdrücklich anders vereinbart wird) das in diesem Absatz 6 unten beschriebene und in dem Plan vorgesehene Datum (Z. B. im Zusammenhang mit einer Unternehmenstransaktion gemäß Ziffer 15.3 des Plans). (A) Beendigung des Dienstes ohne Angabe von Gründen. Nach einer außerordentlichen Kündigung (i) ist ein Teil der Option, der zum Zeitpunkt des Kündigungstermins nicht ausübbar ist, nicht ausübbar und endet zu diesem Zeitpunkt, und (ii) der Teilnehmer hat das Recht für 12 Monate nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes, nur den Teil der Option auszuüben, der zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes ausübbar ist, und danach die Option kündigt und nicht mehr ausübbar ist. (B) Beendigung des Dienstes wegen Ursache. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund endet der Teil der Option, der zu dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer über eine solche Kündigung in Kenntnis gesetzt wird, nicht ausgeübt wird, bis zu diesem Zeitpunkt aus. (C) Ruhestand als Arbeitnehmer oder Direktor. Bei Beendigung des Dienstes aus irgendeinem anderen Grund als aus Gründen, nach oder nach Alter 55 mit zehn Dienstjahren als Arbeitnehmer oder mit fünf Dienstjahren als Mitglied des Verwaltungsrates hat der Teilnehmer das Recht, bis zum Fünften Jahrestag der Beendigung des Dienstes, nur den Teil der Teilnehmeroption auszuüben, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Dienstleistung in Kraft getreten ist und danach die Option kündigt und nicht mehr ausübbar ist. Unbeschadet der vorstehenden Erwägungen wird die Option bei einer Beendigung des Dienstes aus irgendwelchen Gründen, ausser für die Ursache, am oder nach dem 65. Lebensjahr (Alter 72 für Verwaltungsräte), zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes voll ausübbar und der Teilnehmer wird Haben das Recht für zwölf Monate nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes (oder bis zum fünften Jahrestag der Beendigung des Dienstes im Falle eines Teilnehmers mit zehn Dienstjahren als Arbeitnehmer oder fünf Dienstjahre, Ein Mitglied des Verwaltungsrats) zur Ausübung der Option. Danach endet die Option und ist nicht mehr ausübbar. D) Behinderung. Bei einer Beendigung des Dienstes aufgrund einer Behinderung, (i) ist die Option ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Dienstleistung voll ausübbar und hat der Teilnehmer 12 Monate nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes das Recht Die Option ausüben. Danach endet die Option und ist nicht mehr ausübbar. E) Tod. Bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund des Todes, (i) ist die Option ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes in vollem Umfang ausübbar, und (ii) die Option kann von den gesetzlichen Vertretern, Erben, Legaten oder Vertretern des Teilnehmers ausgeübt werden Für 12 Monate nach dem Zeitpunkt der Beendigung der Dienstleistung. Danach endet die Option und ist nicht mehr ausübbar. Ungeachtet des Vorstehenden endet der Teil der Option, der zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes ausübbar ist, nach Ablauf einer Beendigung des Dienstes, aber während eine Option ansonsten ausübbar ist, 12 Monate nach dem Todesdatum aus Entscheidet. Die Teilnehmer sind auf die Diskussion in Absatz 8 des potenziellen Verlustes der Anreizaktienoptionssteuerbehandlung gerichtet, wenn eine Incentive-Aktienoption mehr als drei (3) Monate nach dem Ausscheiden des Teilnehmers von der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft ausgeübt wird . Es ist Sache der Teilnehmer, Kenntnis von dem Datum zu haben, an dem die Option endet. 7. Zuständigkeit des Ausschusses Jede Frage bezüglich der Auslegung dieses Abkommens oder des Plans, eventuell erforderliche Anpassungen im Rahmen des Plans sowie etwaige Kontroversen, die sich aus dem Plan oder diesem Abkommen ergeben, werden vom Ausschuss (einschließlich der Person (s ), Dem der Ausschuss seine Befugnis übertragen hat) nach eigenem Ermessen. Diese Entscheidung des Ausschusses ist endgültig und bindend. 8. Aktienoptionssteuerliche Behandlung (a) Soweit in der Bekanntmachung über die Gewährung der Gewährung, dass die Option als nichtqualifizierte Aktienoption behandelt werden soll, die Option nicht einer steuerlichen Behandlung als Anreizaktienoption unterliegt. Soweit die Optionsverpflichtung bestimmt, dass die Option als Anreizaktienoption behandelt werden soll, soll die Option so weit wie möglich als Anreizaktienoption im Sinne des § 422 des Kodex qualifiziert werden Sind jedoch so auszulegen, dass in der Bekanntmachung über die Gewährung dieses Übereinkommens oder des Plans nichts anderes als eine Vertretung, Bürgschaft oder sonstige Verpflichtung der Gesellschaft ausgelegt wird, dass die Option als geeignet angesehen wird oder wird Incentive-Aktienoption. Darüber hinaus sieht der Kodex vor, dass Optionsaktien nicht für Anreize zur Aktienoption qualifiziert sind, wenn und soweit i) der Gesamtausübungspreis für Aktien, die im Rahmen der Option im Jahr erworben werden könnten, in dem die Option zunächst für diese Aktien ausübbar war (Ii) der aggregierte Ausübungspreis für Aktien eines beliebigen Teilnehmers an anderen gleichzeitig oder zuvor gewährten Incentive-Aktienoptionen, die erstmals im selben Kalenderjahr ausübbar waren, 100.000 überschreitet. Unbeschadet hiervon abweichender Bestimmungen, soweit und solange keine Aktien unter einem Teil dieser Option ausgegeben werden, der die vorstehend genannte 100.000 Einschränkung übersteigt, werden diese Aktien nicht wie im Rahmen einer Anreizaktienoption ausgegeben behandelt. In einem solchen Fall unterliegt der Teilnehmer den Steuerabzugsbestimmungen des § 13 des Plans für den Teil der Option, der keine Anreizaktienoption ist, sowie für alle anderen Planbestimmungen, die für nichtqualifizierte Aktienoptionen gelten Einen solchen Teil der Option. Der Teil einer Option, der als Anreizaktienoption qualifiziert werden soll, die nach einer Beendigung des Dienstverhältnisses ausläuft, ist, soweit dies möglich ist, der Teil, der nicht so qualifiziert ist, dass eine Anreiz - Option so weit wie möglich. Bestimmte Beschlüsse, Änderungen und Auslegungen des Ausschusses dieser Option können dazu führen, dass die Option nach dem Kodex nicht mehr als Anreizaktienoption eingestuft wird und durch die Annahme dieser Option der Teilnehmer im Voraus einer solchen disqualifizierenden Handlung zustimmt. (B) Um die steuerliche Behandlung von Anreizaktienoptionen nach den §§ 421 und 422 des Kodex zu erhalten: (i) Der Teilnehmer hat innerhalb von drei (3) Monaten, nachdem der Teilnehmer nicht mehr beschäftigt ist, eine Incentive - Aktienoption auszuüben Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft, es sei denn, der Teilnehmer hat aufgrund des Todes oder der Invalidität eingestellt, und innerhalb eines (1) Jahres, nachdem der Teilnehmer von der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft wegen Invalidität eingestellt wurde (wie in Ziffer 22 definiert E) (3) des Kodex), und (ii) Der Teilnehmer darf die Aktien, die bei Ausübung einer Incentive Stock Option innerhalb von zwei (2) Jahren ab dem Datum der Gewährung der Option noch innerhalb eines Zeitraums eingegangen sind, nicht verkaufen (1) Jahr ab Ausübung der Option. In Bezug auf eine Option, die als Incentive-Aktienoption in vollem Umfang oder in Bezug auf einen Teil der von ihnen emittierbaren Aktien qualifiziert werden soll, muss die Teilnehmerausschreibung gemäß Absatz 2 dieses Abkommens in Bezug auf diese Option angeben, ob der Teilnehmer Beabsichtigt, die obigen Anforderungen zu erfüllen. Dem Teilnehmer wird empfohlen, bei allen Fragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung der Option mit seinem Steuerberater zu sprechen. 9. Anzeige der Disqualifikationsposition Soweit die Option in der Subventionsbekanntmachung als Incentive-Aktienoption ausgewiesen ist, hat der Teilnehmer die Gesellschaft über seine Absicht in Kenntnis zu setzen, eine der Aktien der Stammaktie zu veräußern Die innerhalb von zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Option oder eines (1) Jahres ab Ausübung der Option erworben werden, und unverzüglich nach der Verfügung darüber zu informieren, unterrichtet der Teilnehmer die Gesellschaft von der Anteile der Stammaktie, die Daten über den Erwerb und die Veräußerung dieser Anteile sowie die eventuell vorhandene Gegenleistung. Wenn die Gesellschaft im Zusammenhang mit einer solchen Veranlagung für Verrechnungssteuern haftet und dem Beteiligten, mit dem sie ihre Verrechnungsverpflichtung ausgleichen kann, keine Beträge zustehen, hat sie der Gesellschaft den Betrag zu zahlen, der für die Erfüllung der Verrechnungsverpflichtung der Gesellschaft erforderlich ist Und entschädigt die Gesellschaft gegen alle Sanktionen, die ihr entstehen könnten, wenn sie diese Verpflichtungen nicht erfüllt, weil der Teilnehmer der Gesellschaft die Höhe der Verrechnungsverpflichtung nicht zahlt. Die Gesellschaft wird diese Vereinbarung auf Formular W-2 melden. Nichts in diesem Absatz gibt dem Teilnehmer das Recht, Aktien von Stammaktien in einer Weise zu veräußern, die mit einer Bestimmung des vorliegenden Vertrages, des Plans oder einer Vereinbarung über die Umlagerungsbeschränkung des Teilnehmers unvereinbar ist. 10. Plankontrollen Die Bedingungen der Bewilligungserklärung und dieser Vereinbarung unterliegen den Bestimmungen des Plans, wie sie zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses vorliegen und wie der Plan von Zeit zu Zeit geändert wird. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen der Bekanntmachung über die Finanzhilfe oder diesem Abkommen und den Bestimmungen des Plans kontrollieren die Bestimmungen des Plans, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Begriff Abschnitt bezieht sich allgemein auf Bestimmungen innerhalb des Plans, sofern der Begriff Absatz auf eine Bestimmung dieses Abkommens verweist. 11. Beschränkung der Rechte Kein Anspruch auf künftige Zuwendungen Außerordentlicher Posten. Durch die Teilnahme an dieser Vereinbarung und die Annahme der Option erkennt der Teilnehmer an, dass (i) die Teilnahme der Teilnehmer an dem Plan freiwillig ist (ii) der Wert der Option ein außerordentlicher Posten ist, der außerhalb des Umfangs eines Arbeitsvertrags mit dem Teilnehmer (iii) Ist die Option nicht Teil der normalen oder erwarteten Entschädigung für jeden Zweck, einschließlich, ohne Einschränkung für die Berechnung von Leistungen, Abfindungen, Kündigungen, Kündigungen, Entlassungen, Dienstauszahlungen, Prämien, Langdarlehen, Renten - oder Ruhestandsleistungen oder ähnliche Zahlungen, Und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz in Folge des Verfalls der Teilnehmer oder des Verfalls eines nicht zurückgelegten Teils der Option infolge der Kündigung des Teilnehmers mit der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft aus irgendeinem Grund und (iv) im Fall Dass der Teilnehmer kein direkter Mitarbeiter der Gesellschaft ist, wird die Gewährung der Option nicht ausgelegt, um ein Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft zu bilden, und die Gewährung der Option wird nicht ausgelegt, um einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber des Arbeitnehmers zu bilden , Die Gesellschaft oder eine verbundene Gesellschaft. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, den Teilnehmer über das Bestehen, die Fälligkeit oder die Kündigung eines der Teilnehmerrechte hierin zu informieren, und der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit allen in diesem und im Plan enthaltenen Angelegenheiten vertraut zu machen, die einen der Teilnehmer beeinflussen können Rechte oder Privilegien. 12. Allgemeine Bestimmungen Soweit eine Benachrichtigung nach diesem Vertrag erforderlich oder zulässig ist, muss diese Mitteilung schriftlich erfolgen und persönlich oder per Post (bei unten angegebener Anschrift an die Gesellschaft) oder elektronisch übermittelt werden. Jede an uns persönlich oder per Post übermittelte Mitteilung gilt als am Tag ihrer Ablieferung oder, ob tatsächlich eingegangen oder nicht, am dritten Werktag nach ihrer Hinterlegung in der Post der Vereinigten Staaten, zertifiziert oder registriert , An die Person, die sie an der Adresse erhalten soll, die diese Person zuvor durch eine schriftliche Bekanntmachung gemäß dieser Mitteilung angegeben hat. Jede Bekanntmachung, die die Gesellschaft an den Teilnehmer gerichtet hat, die an die Teilnehmeranschrift der Gesellschaft gerichtet ist, ist wirksam, den Teilnehmer und jede andere Person, die Rechte aus diesem Vertrag erworben hat, zu binden. Die Gesellschaft oder der Teilnehmer kann durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Adresse die zuvor für den Empfang von Mitteilungen angegebene Adresse ändern. Bekanntmachungen, die der Gesellschaft persönlich oder per Post zugestellt werden, sind wie folgt zu richten: Washington Mutual, Inc. Attn: Leadership Rewards, Stock Administrator Post Stop SAS-1610 1191 Second Avenue Seattle, WA 98101 (b) Die Sperrfrist und die Ausübbarkeit der Die in Absatz 2 Buchstabe a vorgesehene Option kann vom Ausschuss angepasst werden, um dem verringerten Beschäftigungsniveau während einer Periode Rechnung zu tragen, in der der Teilnehmer über einen genehmigten Urlaub verfügt oder weniger als auf Vollzeitbasis beschäftigt ist. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen in diesem Absatz 2 unterliegt die Option einer früheren Beschleunigung der Ausübbarkeit und dem Ablauf der Option, soweit nichts anderes in einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft und, soweit nicht inkonsistent, vorgesehen ist Mit einer solchen schriftlichen Vereinbarung, wie dies an anderer Stelle in diesem Vertrag und im Rahmen des Plans (z. B. im Zusammenhang mit einer Gesellschaftstransaktion gemäß Ziffer 15.3 des Plans) ausdrücklich vorgesehen ist. (C) Soweit dies ausübbar ist, kann die Option von Zeit zu Zeit vor ihrem Auslaufen ganz oder teilweise ausgeübt werden, indem sie die Gesellschaft oder deren Bevollmächtigten in einer Weise informiert, die die Gesellschaft von Zeit zu Zeit in Anspruch nehmen kann Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML (3) Die Kommission muss die Anzahl der Aktien der Aktien, für die die Option ausgeübt werden soll, angeben und mit den für die Ausübung der Option zufriedenstellenden Nachweisen für den Ausschuss dieser Personen versehen sein, wenn die Ausübung der Option nicht der Teilnehmer ist Wobei diese Mitteilung die Zahlung des Option Ausübungspreises gemäß Ziffer 7.5 des Plans vorsieht. 3. Nichtübertragbarkeit der Option Die Option ist, wie in Ziffer 14 des Plans nicht vorgesehen, nicht übertragbar, und der Teilnehmer darf nicht über die Option oder eine Beteiligung daran verfügen. (Abschnitt 14 des Plans erlaubt die Abtretung nach dem Willen und die Gesetze der Abstammung und Verteilung und erlaubt dem Teilnehmer, einen oder mehrere Begünstigte auf einem von der Gesellschaft genehmigten Formular auszuweisen, das nach dem Tod des Teilnehmers eine Option ausüben kann Erlaubnis kann dem Teilnehmer auch gestatten, eine Option zuzuweisen oder zu übertragen, soweit dies im Rahmen des Plans zulässig ist.) Wie hierin verwendet, bedeutet Disposition jede Veräußerung, Übertragung, Belastung, Schenkung, Spende, Abtretung, Verpfändung, Abtretung oder sonstige Veranlagung, Ob gleich oder unähnlich zu den zuvor aufgezählten, ob freiwillig oder unfreiwillig, und ob während der Teilnehmerlebensdauer oder nach oder nach dem Tod des Teilnehmers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Rechtsverhältnisse durch Gerichtsbeschluss, durch Gerichtsverfahren, Oder durch Abschottung, Abschöpfung oder Anlage. Jede versuchte Disposition, die gegen diese Ziffer 3 und 14 des Plans verstößt, ist nichtig. 4. Status des Teilnehmers Der Teilnehmer gilt nicht als Anteilseigner der Gesellschaft gegenüber einem der Aktien, die der Option unterliegen, außer in dem Umfang, in dem diese Aktien erworben und auf ihn übertragen worden sind. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Zertifikate für Stammaktien auszugeben oder zu übertragen, die bei Ausübung der Option erworben wurden, bis alle anwendbaren Rechtsvorschriften eingehalten worden sind und diese Aktien ordnungsgemäß an einer Wertpapierbörse notiert sind, auf der sich der Stammaktienbestand befindet Können dann aufgelistet werden. 5. Keine Auswirkung auf die Kapitalstruktur Die Option beeinträchtigt das Recht der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft nicht, ihre Kapital - oder Schuldenstruktur neu zu klassifizieren, zu rekapitalisieren oder anderweitig zu verändern oder zu fusionieren, zu konsolidieren, ein oder mehrere ihrer Vermögenswerte zu liquidieren, aufzulösen, zu liquidieren , Windup oder anderweitig reorganisieren. 6. Ausübbarkeit und Ablauf der Option Das Recht zum Erwerb von Stammaktien im Rahmen der Option läuft an dem in der Bekanntmachung über die Gewährung der Zuwendung gewährten Erwerbszeitpunkt ab, der zehn (10) Jahre ab dem Tag der Gewährung des Zuschusses liegt Die Option erlischt mit dem früheren Zeitpunkt und (sofern nicht in einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft ausdrücklich anders vereinbart wird) das in diesem Absatz 6 unten beschriebene und in dem Plan vorgesehene Datum (Z. B. im Zusammenhang mit einer Unternehmenstransaktion gemäß Ziffer 15.3 des Plans). (A) Beendigung des Dienstes ohne Angabe von Gründen. Nach einer außerordentlichen Kündigung (i) ist ein Teil der Option, der am Tag der Kündigung nicht ausübbar ist, nicht ausübbar und endet zu diesem Zeitpunkt, und (ii) der Teilnehmer hat das Recht für 12 Monate nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes, nur den Teil der Option auszuüben, der zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes ausübbar ist, und danach die Option kündigt und nicht mehr ausübbar ist. (B) Beendigung des Dienstes wegen Ursache. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund endet der Teil der Option, der zu dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer über eine solche Kündigung in Kenntnis gesetzt wird, nicht ausgeübt wird, bis zu diesem Zeitpunkt aus. (C) Ruhestand als Arbeitnehmer oder Direktor. Bei Beendigung des Dienstes aus irgendeinem anderen Grund als aus Gründen, nach oder nach Alter 55 mit zehn Dienstjahren als Arbeitnehmer oder mit fünf Dienstjahren als Mitglied des Verwaltungsrates hat der Teilnehmer das Recht, bis zum Fünften Jahrestag der Beendigung des Dienstes, nur den Teil der Teilnehmeroption auszuüben, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Dienstleistung in Kraft getreten ist und danach die Option kündigt und nicht mehr ausübbar ist. Unbeschadet der vorstehenden Erwägungen wird die Option bei einer Beendigung des Dienstes aus irgendwelchen Gründen, ausser für die Ursache, am oder nach dem 65. Lebensjahr (Alter 72 für Verwaltungsräte), zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes voll ausübbar und der Teilnehmer wird Haben das Recht für zwölf Monate nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes (oder bis zum fünften Jahrestag der Beendigung des Dienstes im Falle eines Teilnehmers mit zehn Dienstjahren als Arbeitnehmer oder fünf Dienstjahre, Ein Mitglied des Verwaltungsrats) zur Ausübung der Option. Danach endet die Option und ist nicht mehr ausübbar. D) Behinderung. Bei einer Beendigung des Dienstes aufgrund einer Behinderung, (i) ist die Option ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Dienstleistung voll ausübbar und hat der Teilnehmer 12 Monate nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes das Recht Die Option ausüben. Danach endet die Option und ist nicht mehr ausübbar. E) Tod. Bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund des Todes, (i) ist die Option ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes in vollem Umfang ausübbar, und (ii) die Option kann von den gesetzlichen Vertretern, Erben, Legaten oder Vertretern des Teilnehmers ausgeübt werden Für 12 Monate nach dem Zeitpunkt der Beendigung der Dienstleistung. Danach endet die Option und ist nicht mehr ausübbar. Ungeachtet des Vorstehenden endet der Teil der Option, der zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes ausübbar ist, nach Ablauf einer Beendigung des Dienstes, aber während eine Option ansonsten ausübbar ist, 12 Monate nach dem Todesdatum aus Entscheidet. Es ist Sache der Teilnehmer, Kenntnis von dem Datum zu haben, an dem die Option endet. 7. Zuständigkeit des Ausschusses Jede Frage bezüglich der Auslegung dieses Abkommens oder des Plans, eventuell erforderliche Anpassungen im Rahmen des Plans sowie etwaige Kontroversen, die sich aus dem Plan oder aus diesem Abkommen ergeben, werden vom Ausschuss (einschließlich einer Person (s ), Dem der Ausschuss seine Befugnis übertragen hat) nach eigenem Ermessen. Diese Entscheidung des Ausschusses ist endgültig und bindend. 8. Aktienoption Steuerliche Behandlung Die Option soll steuerlich als nichtqualifizierte Aktienoption behandelt werden und nicht einer steuerlichen Behandlung als Anreizaktienoption unterliegen. 9. Plankontrollen Die Bedingungen der Bewilligungserklärung und dieser Vereinbarung unterliegen den Bestimmungen des Plans, wie sie zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und wie der Plan von Zeit zu Zeit geändert wird. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen der Bekanntmachung über die Finanzhilfe oder diesem Abkommen und den Bestimmungen des Plans kontrollieren die Bestimmungen des Plans, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Begriff Abschnitt bezieht sich allgemein auf Bestimmungen innerhalb des Plans, sofern der Begriff Absatz auf eine Bestimmung dieses Abkommens verweist. 10. Beschränkung der Rechte Kein Anspruch auf künftige Zuwendungen Außerordentlicher Posten. Mit der Teilnahme an dieser Vereinbarung und der Annahme der Option erkennt der Teilnehmer an, dass (i) die Teilnahme der Teilnehmer an dem Plan freiwillig ist (ii) der Wert der Option ein außerordentlicher Posten ist, der außerhalb des Umfangs eines Arbeitsvertrages mit dem Teilnehmer (iii) Ist die Option nicht Teil der normalen oder erwarteten Entschädigung für jeden Zweck, einschließlich, ohne Einschränkung für die Berechnung von Leistungen, Abfindungen, Kündigungen, Kündigungen, Entlassungen, Dienstauszahlungen, Prämien, Langdarlehen, Renten - oder Ruhestandsleistungen oder ähnliche Zahlungen, Und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz in Folge des Verfalls der Teilnehmer oder des Verfalls eines nicht zurückgelegten Teils der Option aufgrund der Teilnehmer Beendigung des Services mit der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft aus irgendeinem Grund und (iv) im Fall Dass der Teilnehmer kein direkter Mitarbeiter der Gesellschaft ist, wird die Gewährung der Option nicht ausgelegt, um ein Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft zu bilden, und die Gewährung der Option wird nicht ausgelegt, um einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber des Arbeitnehmers zu bilden , Die Gesellschaft oder eine verbundene Gesellschaft. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, den Teilnehmer über das Bestehen, die Fälligkeit oder die Kündigung eines der Teilnehmerrechte hierin zu informieren, und der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit allen in diesem und im Plan enthaltenen Angelegenheiten vertraut zu machen, die einen der Teilnehmer beeinflussen können Rechte oder Privilegien. 11. Allgemeine Bestimmungen Soweit eine Bekanntmachung erforderlich oder gestattet ist, muss diese Mitteilung schriftlich erfolgen und persönlich oder per Post (an die unten angegebene Adresse, falls die Mitteilung an die Gesellschaft übermittelt wird) oder elektronisch übermittelt werden. Any notice delivered in person or by mail shall be deemed to be delivered on the date on which it is personally delivered, or, whether actually received or not, on the third business day after it is deposited in the United States mail, certified or registered, postage prepaid, addressed to the person who is to receive it at the address that such person has theretofore specified by written notice delivered in accordance herewith. Any notice given by the Company to the Participant directed to Participant at Participants address on file with the Company shall be effective to bind the Participant and any other person who shall have acquired rights under this Agreement. The Company or the Participant may change, by written notice to the other, the address previously specified for receiving notices. Notices delivered to the Company in person or by mail shall be addressed as follows: Washington Mutual, Inc. Attn: Leadership Rewards, Stock Administrator Mail Stop SAS-1610 1191 Second Avenue Seattle, WA 98101 No waiver of any provision of this Agreement will be valid unless in writing and signed by the person against whom such waiver is sought to be enforced, nor will failure to enforce any right hereunder constitute a continuing waiver of the same or a waiver of any other right hereunder. Participant hereby agrees to take whatever additional action and execute whatever additional documents the Company may deem necessary or advisable in order to carry out or effect one or more of the obligations or restrictions imposed on either the Participant or the Option pursuant to the express provisions of this Agreement. 11.4 Entire Contract This Agreement, the Notice of Grant and the Plan constitute the entire contract between the parties hereto with regard to the subject matter hereof. This Agreement is made pursuant to the provisions of the Plan and will in all respects be construed in conformity with the express terms and provisions of the Plan. 11.5 Successors and Assigns The provisions of this Agreement will inure to the benefit of, and be binding on, the Company and its successors and assigns and Participant and Participants legal representatives, heirs, legatees, distributees, assigns and transferees by operation of law, whether or not any such person will have become a party to this Agreement and agreed in writing to join herein and be bound by the terms and conditions hereof. 11.6 Securities Law Compliance Restrictions on Resales of Option Shares The Company may impose such restrictions, conditions or limitations as it determines appropriate as to the timing and manner of any exercise of the Option andor any resales by the Participant or other subsequent transfers by the Participant of any shares of Common Stock issued as a result of the exercise of the Option, including without limitation (a) restrictions under an insider trading policy, (b) restrictions that may be necessary in the absence of an effective registration statement under the Securities Act of 1933, as amended, covering the Option andor the Common Stock underlying the Option and (c) restrictions as to the use of a specified brokerage firm or other agent for exercising the Option andor for such resales or other transfers. The sale of the shares underlying the Option must also comply with other applicable laws and regulations governing the sale of such shares. 11.7 Information Confidential As partial consideration for the granting of the Option, the Participant agrees that he or she will keep confidential all information and knowledge that the Participant has relating to the manner and amount of his or her participation in the Plan provided, however, that such information may be disclosed as required by law and may be given in confidence to the Participants spouse, tax and financial advisors, or to a financial institution to the extent that such information is necessary to secure a loan. 11.8 Data Privacy As an essential term of this Option, the Participant consents to the collection, use and transfer, in electronic or other form, of personal data as described in this Agreement for the exclusive purpose of implementing, administering and managing Participants participation in the Plan. By entering into this Agreement and accepting the Option, Participant acknowledges that the Company holds certain personal information about the Participant, including, but not limited to, name, home address and telephone number, date of birth, social insurance number or other identification number, salary, tax rates and amounts, nationality, job title, any shares of stock or directorships held in the Company, details of all options or any other entitlement to shares of stock awarded, canceled, exercised, vested, unvested or outstanding, for the purpose of implementing, administering and managing the Plan (Data). Participant acknowledges that Data may be transferred to any third parties assisting in the implementation, administration and management of the Plan, that these recipients may be located in jurisdictions that may have different data privacy laws and protections, and Participant authorizes the recipients to receive, possess, use, retain and transfer the Data, in electronic or other form, for the purposes of implementing, administering and managing the Plan, including any requisite transfer of such Data as may be required to a broker or other third party with whom the Participant or the Company may elect to deposit any shares of stock acquired upon exercise of the Option. Participant acknowledges that Data may be held only as long as is necessary to implement, administer and manage Participants participation in the Plan as determined by the Company, and that Participant may request additional information about the storage and processing of Data, require any necessary amendments to Data or refuse or withdraw the consents herein, in any case without cost, provided however, that refusing or withdrawing Participants consent may adversely affect Participants ability to participate in the Plan. 11.9 Electronic Delivery The Company may, in its sole discretion, decide to deliver any documents related to any options granted under the Plan by electronic means or to request Participants consent to participate in the Plan by electronic means. Participant hereby consents to receive such documents by electronic delivery and, if requested, to agree to participate in the Plan through an on-line or electronic system established and maintained by the Company or another third party designated by the Company, and such consent shall remain in effect throughout Participants term of employment or service with the Company and thereafter until withdrawn in writing by Participant. 12.10 Governing Law Except as may otherwise be provided in the Plan, the provisions of the Notice of Grant and this Agreement shall be governed by the laws of the state of Washington, without giving effect to principles of conflicts of law. Cliff Vesting vs Graded Vesting Both cliff vesting and graded vesting are techniques that employers use in order to vest their employees into a retirement plan. The vesting determines how much of the employee matches in the fund that an employee is entitled to if they leave the company. Graded Vesting Graded vesting is a type of vesting in which employees receive a certain percentage of vesting after each year of service. The percentage increases a certain amount each year. For example, many companies use a five-year schedule in which the employee receives 20 percent each year. For example, after one year, they get 20 percent, after two years, they get 40 percent, and so on. Then after five years in the company, they are fully vested. Cliff Vesting Cliff vesting is another type of vesting in which employees do not receive any partial benefits. They either receive nothing when they quit or everything the employer contributed. The company will set a time limit that must be reached by the employee before becoming fully vested. For example, after five years, the individual will be 100 percent vested in the company. However, if they quit after four years of service, they will receive nothing. Der Inhalt dieser Seite dient nur zu Informationszwecken und ist keine rechtliche oder fachliche Beratung. Die angegebenen Preise auf dieser Website werden vom Drittanbieter und nicht von uns bereitgestellt. Wir garantieren nicht, dass die Darlehensbedingungen oder Preise auf dieser Website sind die besten Bedingungen oder niedrigsten Preise auf dem Markt. Alle Kreditentscheidungen werden durch den Kreditgeber und wir nicht garantieren Genehmigung, Preise oder Bedingungen für alle Kreditgeber oder Darlehen Programm. Nicht alle Antragsteller werden genehmigt und individuelle Darlehensbedingungen können variieren. Die Nutzer werden aufgefordert, ihr Urteilsvermögen bei der Bewertung von Drittanbieterdiensten oder Werbetreibenden auf dieser Website zu verwenden, bevor sie Informationen an Dritte weitergeben. Finweb ist ein Internet Brands Unternehmen.


No comments:

Post a Comment